Nikotin Liquide in der Schweiz beziehen

Ein offizieller Verkauf und Handel von nikotinhaltigen Liquide ist in der Schweiz nicht erlaubt. Auch wir respektieren dieses Gesetz. Als Privatperson darf man aber Liquide mit Nikotin für den Eigengebrauch importieren und konsumieren. Die Eidgenössische Zollverwaltung vermerkt mit Datum vom 15.08.2015: „Lebensmittelrechtliche Bestimmungen Die Einfuhr von nikotinhaltigem Nachfüllliquid und Kartuschen zu gewerbsmässigen Zwecken (Handelsware) ist verboten! Die Einfuhr durch Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch wird bis zu einer Menge von 150 ml oder 150 Kartuschen je Sendung toleriert „ Dabei gilt, dass die Einfuhr einer nikotinhaltigen Bestellung nur einmal in 2 Monaten getätigt werden darf. Die 150ml Grenze ist unabhängig von der Nikotinkonzentration

Zollgebühren und Steuern bei der Einfuhr

Übersteigt der Warenwert inklusive Versandkosten die Zollfreigrenze von Fr. 62.50 nicht, verrechnet der Schweizerische Zoll keine Mehrwertsteuer, da der zu verrechnende Betrag weniger als Fr. 5.00 beträgt.

Wie und wo können Nikotinliquide bestellt werden

Die nikotinhaltigen Liquide, Nikotin Shots, Basen mit Nikotin können bequem und einfach bei unseren deutschen Partner Shops bestellt werden. Der Versand in die Schweiz wird direkt von unseren Partner Shops von Deutschland aus mit der deutschen Post per Brief oder Paket, je nach Deiner Auswahl, erledigt. Die Liquids unterliegen dem deutschen Reinheitsgebot oder dem schweizer Lebensmittelgesetz und erfüllen den gleichen hohen Standard wie unsere nikotinfreien Liquids. 

Preise, Versandkosten, eventuelle Zollgebühren, die entstehen, sind im Partner Shop ersichtlich. Versendet wird dort mit der deutschen Post in die Schweiz, zu Dir nach Hause bringt es dann die Schweizer Post. Das ist für Berufstätige von Vorteil.

Nikotinhaltige Liquids und Basen bestellen

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